Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Einleitung / Vertragsabschluss
a) Durch eine Kursanmeldung bzw. durch einen Vertragsabschluss mit der Segelschule erklärt sich der Kursteilnehmer mit diesen AGB einverstanden und bestätigt, dass diese dem Vertrag zugrunde gelegt werden.
b) Wird in diesen AGB vom „Kursteilnehmer“ gesprochen, so sind damit Männer und Frauen gleichermaßen gemeint.
c) Die Anmeldung zu einem oder mehreren Kursen kann persönlich, telefonisch, per Email oder per Online-Anmeldeformular erfolgen. Die Anmeldung ist jedenfalls verbindlich. Bereits bei der Anmeldung muss bekannt gegeben werden, ob es sich um einen Jugendlichen/Minderjährigen handelt. Die Teilnahme eines Minderjährigen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Obsorgeberechtigten; eine entsprechend unterfertigte Zustimmungserklärung ist am ersten Kurstag mitzubringen. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine schriftliche Bestätigung, samt Rechnung, mit welcher der Vertrag zustande kommt per Email übermittelt oder vor Ort in Papierform überreicht.
d) Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, nach schriftlicher Bestätigung der Anmeldung, die Kursgebühr auf das von der Segelschule bekannt gegebene Konto zur Überweisung zu bringen. Bankspesen gehen zu Lasten des Kursteilnehmers. Ist der Kursteilnehmer im Besitz eines Wertgutscheines / Gutscheines, den er zur Zahlung entwerten möchte, so muss er bereits bei der Anmeldung die entsprechende Gutscheinnummer/Identifikation bekannt geben.
2. Buchung / Rücktrittsrecht / Stornierung
a) Eine Buchung für einen Kurs mit spezifischem Termin (z.B. Grundschein) ist erst nach Bezahlung des vollständigen Kursbetrages gültig.
b) Eine Stornierung eines ausgewählten Kurstermins durch den Kunden ist nur in Ausnahmefällen wie bspw. Krankheit (ärztliches Attest erforderlich), Todesfall, schwerwiegende andere Gründe bis zu 48 Stunden vor Kursbeginn schriftlich oder per E-Mail möglich. In diesem Fall kann der Kursteilnehmer entweder eine Ersatzperson seinerseits für den gebuchten Kurstermin schriftlich und zeitgerecht bekanntgeben oder einen Gutschein zum Besuch eines alternativen Kurstermins erhalten.
Macht der Kursteilnehmer von der genannten Stornierungsmöglichkeit keinen Gebrauch und nimmt entweder am Kurs nicht teil (NO SHOW) oder bricht diesen vorzeitig ab, so bleibt der Kursteilnehmer zur Zahlung des Kursbeitrages in voller Höhe verpflichtet.
c) Die Segelschule behält sich vor, Kurse abzusagen bzw. zu verschieben, insbesondere bei Eintritt von Ereignissen die eine Erbringung der Leistung für sie technisch (höhere Gewalt wie bspw. Hochwassersituation, mehrtägige Sturmsituation) oder wirtschaftlich (nicht Erreichen der Mindestteilnehmeranzahl) unzumutbar machen. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. In diesem Fall erhält der Kunde seinen bereits bezahlten Kursbetrag rückerstattet; darüberhinausgehende Ersatzansprüche bestehen nicht.
d) Entfällt der Segelkurs aufgrund der COVID-19-Pandemie, wird dem betroffenen Teilnehmer auf dessen Wunsch ein Betrag in Höhe von € 180,00 rückerstattet und der Restbetrag des Segelkurses in Form eines Gutscheines ausgestellt. Verzichtet der Teilnehmer jedoch auf eine teilweise Rückerstattung des Kursbetrages, erhält er einen Gutschein für die Teilnahme an einem seinerseits in Absprache mit SALT Sailing gewählten Ersatztermin.
e) Die Vermietung/ Buchung/ Rücktrittsrecht/ Stornierung für den Bootsverleih ist im nachfolgenden Punkt „Bootsverleih“ gesondert angeführt
3. Haftung / Versicherung
a) Die Teilnahme am Kurs erfolgt im Rahmen der Ausübung einer sportlichen Freizeitaktivität und somit ausdrücklich auf eigene Gefahr des Kursteilnehmers. Die Segelschule haftet dem Kursteilnehmer demnach für allfällige Sachschäden, die während der Durchführung der Kurse entstehen, nur soweit, als diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der von der Segelschule eingesetzten Personen entstanden sind. Bei Personenschäden haftet die Segelschule gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Dem Kunden wird der selbstständige Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen.
b) Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, vor dem Auslaufen der Segelboote deren Ausrüstung gewissenhaft zu überprüfen und allfällige von ihm wahrgenommene Schäden oder Verluste sofort zu melden. Sämtliches vom Veranstalter zur Verfügung gestelltes Inventar, die Räumlichkeiten, Medien, Geräte, Boote und sonstiges Material sind vom Kursteilnehmer schonend zu verwenden bzw. zu behandeln. Der Kursteilnehmer hat der Segelschule für von ihm schuldhaft verursachte Beschädigungen in voller Höhe zu haften.
4. Kursordnung / Preise
a) Es gelten die jeweils gültigen Preise lt. Website SALT.co.at . Die Preise verstehen sich soweit nicht anders vermerkt pro Teilnehmer. In den angegebenen Preisen sind folgende Leistungen enthalten:
- Kursdurchführung (Theorie und Praxis)
- die Nutzung der technischen Einrichtungen für Unterrichtszwecke.
Eine zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des Kurspreises. Die Segelschule behält sich vor, Inhalte von Kursen, Kursunterlagen, die Dauer von Kursen und den Veranstaltungsort zu ändern.
b) Die Kurszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Kursprogramm; saison- und wetterbedingte Änderungen sind vorbehalten.
c) Jeder Teilnehmer muss körperlich und geistig gesund sein und mindestens 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen können. Das Mindestalter für Einzelschüler beträgt 12 Jahre (ausgefülltes Formular inkl. Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich | siehe oben), in Begleitung eines Erwachsenen, der am selben Kurs teilnimmt 8 Jahre. Der Kursteilnehmer bestätigt durch seine Anmeldung die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten (insbesondere hinsichtlich des Alters) und haftet der Segelschule für allfällige unrichtige Erklärungen. Für die Beaufsichtigung von Kindern wird jedenfalls keine Haftung übernommen.
d) Die von der Segelschule festgesetzten Preise der Theorie- und Praxisausbildung enthalten keine Prüfungsgebühren, Prüfungsspesen oder Lehrmaterialkosten, abgesehen von bereitgestellten Kursunterlagen.
e) Der Kursteilnehmer hat keinen Anspruch auf eine abgeschlossene Ausbildung und/oder einen erwarteten Prüfungserfolg. Eine Kostenerstattung ist daher nicht möglich. Besteht der Kursteilnehmer eine angesetzte Prüfung oder Teilprüfung nicht, kann er die entsprechende praktische Prüfung innerhalb desselben Kalenderjahres unentgeltlich wiederholen (SALT Erfolgsgarantie). Die Gebühr für die Theorieprüfung ist vom Kandidaten selber zu entrichten. Für die zusätzlich erforderliche theoretische und praktische Ausbildung fallen jedoch weitere Kosten an sofern der Kandidat zusätzliche Trainings- und Vorbereitungseinheiten benötigt.
5. Mitwirkungspflicht
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, während des Kurses den Anweisungen der von der Segelschule eingesetzten Mitarbeiter uneingeschränkt Folge zu leisten. Der Kursteilnehmer nimmt weiters zur Kenntnis, dass an Bord der Segelboote Schuhe mit heller, rutschfester Sohle zu tragen sind. Taschen, Brillen, Handys, Geld oder sonstige Wertgegenstände sind vom Kursteilnehmer selbst sicher zu verstauen; für einen Verlust oder diverse Beschädigungen wird seitens der Segelschule keinerlei Haftung übernommen. Weiters wird auch für mitgebrachte Sachen am Schulungsort / Schulungsraum etc. keine Haftung übernommen.
6. Datenschutz
a) Mit der Kursanmeldung erteilt der Kursteilnehmer der Segelschule seine Zustimmung, dass alle im Zusammenhang mit der Anmeldung bekannt gegebenen (auch personenbezogenen) Daten von der Segelschule oder ihr zuzurechnenden Personen im Rahmen der Zweckbestimmung des bestehenden Vertrages verarbeitet und gespeichert werden dürfen.
b) Es erfolgt keine Weitergabe der die Kursteilnehmer betreffenden Daten an Dritte. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.
c) Aufnahmen in Bild und Ton. Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung – auch künftigen – Bewerbung, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Bootsverleih
1. Pflichten des Vermieters
a) Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot samt Zubehör zum Gebrauch (die eingesetzten Boote von SALT Sailing werden jährlich im Sinne der Sicherheit von einem professionellen Yachtserviceunternehmen überprüft – ausgenommen von dieser Überprüfung sind zugemietete Yachten von anderen Segelschulen).
b) Die Wartung des Bootes wird vom Vermieter durchgeführt. Bei übermäßiger Verschmutzung nach Rückgabe behält sich der Vermieter vor, entsprechende Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
2. Preise / Pflichten des Mieters
a) Der Mietpreis richtet sich nach der dem Mieter zur Kenntnis gebrachten Preisliste des Vermieters in ihrer aktuellen Fassung. Auch Mietdauer, Mietantritt und Rückgabe sind dieser Preisliste oder mündlicher Information zu entnehmen. Während der Mietdauer ist vom Mieter ein gültiger Lichtbildausweis zu hinterlegen.
b) Das Boot darf nur vom Mieter oder unter dessen Aufsicht geführt werden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Rudergängers wie sein eigenes zu vertreten. Für Kinder unter 12 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht, Erwachsenen wird das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln ebenfalls dringend empfohlen sofern es die Wind- und Wettersituation verlangt. Der Vermieter wird diese Schwimmwesten auf Verlangen zur Verfügung stellen.
c) Ein BFA Binnen Schein (vormals A-Schein) bzw. ein Sportbootführerschein Binnen (für deutsche Gäste) des verantwortlichen Skippers ist Voraussetzung für eine Bootsmiete bei SALT Sailing.
d) Der Mieter hat das Boot sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen technischen Regeln zu beachten sowie das Boot ordnungsgemäß zu sichern. Weiters hat der Mieter das Boot vor Inbetriebnahme (Auslaufen) und bei dessen Rückgabe auf Schäden zu überprüfen und den Vermieter umgehend über wahrgenommene Schäden zu informieren.
e) Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei der Rückgabe des Bootes über die Einzelheiten auch schriftlich zu informieren. Der Unfallbericht sollte insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen enthalten.
f) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter das Boot bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort pünktlich zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen. Wird der Rückgabezeitpunkt überschritten, ist der Mieter – unbeschadet einer weiteren Haftung – verpflichtet, für die Überschreitung eine Entschädigung in Höhe des Mietpreises für einen weiteren halben Tag zu leisten. Sollte eine Rückholung des Bootes durch ein Motorboot von SALT Sailing erforderlich werden, haftet der Mieter darüber hinaus für die dadurch entstandenen Kosten, welche für den südlichen Teil des Traunsees von Ebensee bis zur Linie Johanneskapelle Traunkirchen – Eisenau am Ostufer € 60.- betragen. Für alle weiter entfernten Rückholungen werden pauschal € 100.- verrechnet.
g) Bei der Miete durch einen Minderjährigen bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Obsorgeberechtigten; ein entsprechendes unterfertigtes Schreiben ist vorzulegen. Auch für minderjährige Mitsegler ist diese Zustimmung erforderlich.
3. Rücktrittsrecht/Storno
a) Eine Stornierung des Vertrages ist bis zu 48 h vor dem Miettermin schriftlich oder per E -Mail möglich. In diesem Fall wird eine Stornierungspauschale in der Höhe von € 20,00 einbehalten. Macht der Mieter von der genannten Stornierungsmöglichkeit keinen Gebrauch, so bleibt er zur Zahlung des Mietbetrages in voller Höhe verpflichtet. Dem Kunden wird statt einer Stornierung das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine entsprechend geeignete Ersatzperson als Mieter zu stellen. Die Pflichten des Mieters bleiben hiervon unberührt.
b) Der Vermieter behält sich vor, Vermietungen abzusagen, insbesondere bei Eintritt von Ereignissen, die die Erbringung der Leistungen technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen. Die betroffenen Mieter werden umgehend informiert.
c) Kann der Mieter wegen Unwetters die Miete nicht antreten, oder untersagt der Vermieter aus diesem Grund die Vermietung, erhält der Mieter einen Gutschein, in Höhe der bereits geleisteten Zahlung.
4. Haftung
a) Die Benutzung der Boote und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet nur für von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sachschäden. Bei Personenschäden haftet der Vermieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sowohl für Schäden, die der Mieter bei Dritten verursacht hat, als auch für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Mieter entstanden sind, übernimmt der Vermieter keine Haftung; weiters wird für selbst schuldhaft verursachte Schäden des Mieters jegliche Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
b) Für Beschädigungen und den Verlust des ausgeliehenen Bootes oder der Ausrüstung durch unsachgemäße Benutzung, Transport oder mangelhafte Sicherung während der Mietzeit haftet der Mieter dem Vermieter in vollem Umfang. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich darauf hin, dass der Mieter der Boote im Besitz des Segelführerscheines BFA Binnen (A-Schein) sein muss oder ein gleichwertiges Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen kann.
5. Schlussbestimmungen
a) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
b) Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters zuständig, ausgenommen der Vertragspartner ist ein Konsument.
SALT Sailing GmbH, Ebensee am Traunsee